KWK-Eigenversorgung weiter begünstigt
06. Juli 2018
Fünf Monate währte die Ungewissheit, nun gilt bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiter die alte Regelung: Betriebe, die Strom und Wärme in KWK-Neuanlagen erzeugen und selbst nutzen, müssen die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der Regel nur anteilig zahlen. Seit Jahresbeginn darüber hinaus geleistete Zahlungen für Strom werden erstattet.
Darauf hat sich das Bundeswirtschaftsministerium im Mai mit der EU-Kommission verständigt. Die betroffenen Betriebe zahlen weiterhin nur 40 Prozent der aktuellen EEG-Umlage, teilt das Ministerium mit. Ausnahmen gelten lediglich für Neuanlagen ab einem Megawatt elektrisch (MWel) bis zehn MWel. Als neu gelten KWK-Anlagen, wenn sie nach August 2014 installiert wurden.
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