BI Hamburg
Bäcker-Innung der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Bäcker-Innung Hamburg vertritt laut Satzung die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder. Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in dem Bereich Aus- und Fortbildung. Die Innung hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, im Bereich der Ausbildung übernimmt sie damit auch hoheitliche Aufgaben, wie beispielsweise die Abnahme von Zwischen- und Gesellenprüfungen.Aufgrund des Stadtstaatstatus der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Bäcker-Innung gleichzeitig die Aufgaben eines Landesinnungsverbandes. Die Bäcker-Innung Hamburg ist Mitglied im Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und der Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks.
Die Organisationen des Bäckerhandwerks in Hamburg haben eine lange Tradition. Die jetzige Bäcker-Innung wurde am 23. Januar 1883 in Hamburg gegründet. Daneben gab es damals noch die Grobbäcker-Innung in Hamburg sowie Bäcker-Innungen in Altona, Harburg und Wandsbek. Im Oktober 1897 vereinten sich die Grobbäcker-Innung und die Bäcker-Innung Hamburg zu einer neuen, gemeinsamen Innung. Dieses wurde ab 1. Januar 1899 eine Zwangsinnung mit 453 Mitgliedern.
Die Bäcker-Innungen Altona, Harburg und Wandsbek vereinigten sich mit der Bäcker-Innung zu Hamburg im Jahre 1937. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Zwangsmitgliedschaft in der Bäcker-Innung aufgelöst. Alle Mitglieder blieben freiwillig in der Innung organisiert. Die Organisationen des Bäckerhandwerks in Hamburg waren schon immer gleichzeitig modern und traditionell. So sind die Wurzeln der Bäckerorganisation in Hamburg bis ins 15. Jahrhundert zurück zu verfolgen. Gleichzeitig war die Bäcker-Innung Hamburg 1897 die erste Hamburger Innung, die ein eigenes Telefon hatte.