Fachverkauf

Ausbildung zur Fachverkäufer/in

Die Ausbildung zum/zur Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk ist anspruchsvoll und abwechslungsreich.

Wenn morgens die frischen Brötchen auf dem Tisch stehen, sind sie vorher über deine Ladentheke gegangen. Auch für den gelungenen Sonntagskaffee deiner Kunden sorgst du. Was der Kunde nicht sieht oder erst, wenn es fertig ist, das beherrscht du auch. Weil das Auge mitisst, ist die Präsentation der Waren so wichtig und weil abends die Kasse stimmen muss, rechnest du nach Ladenschluss die Einnahmen ab. Im Verkaufsraum stehen Ordnung und Sauberkeit an erster Stelle. Der Kunde möchte sich in einem strahlenden Geschäft wohl fühlen.

Während der drei Jahre dauernden Ausbildung im Betrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise umfangreiche Warenkunde, das Führen von erfolgreichen Kundengesprächen und Grundlagen des Lebensmittelrechts. Das Herstellen von leckeren Snacks gehört genauso zu den Aufgaben wie das ansprechende Dekorieren und Verpacken. Die Geschicklichkeit beim Schneiden von Torten und Kuchen wird täglich erprobt, das Kopfrechnen geschult. Schaufensterdekoration, Plakatschreiben und das Errichten von ansprechend-appetitlichen Backwarenbuffets sind ebenfalls fester Bestandteil der Ausbildung.

Die Anforderungen

Voraussetzung für die Ausbildung sind Kreativität, Spaß am Umgang mit Menschen, ein sicheres, freundliches Auftreten, eine gepflegte Erscheinung und gute Rechenkenntnisse. Ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife) sind wünschenswert.

Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen

Der jeweils aktuelle Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk steht ⇒ hier zum Download bereit.

Hinweis: Wenn Sie das Video starten, werden Google-Fonts eingebunden!

Aktuelle Ausbildungsvergütungen

  01.08. 2023 01.01. 2025
1. Lehrjahr 860 € + 50 € IAP* 930 €
2. Lehrjahr 945 € + 50 € IAP* 1.015 €
3. Lehrjahr 1.085  € + 50€ IAP* 1.155 €

* Inflationsausgleichsprämie

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für die ersten 18 Ausbildungsmonate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im  Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan1 zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

In insgesamt höchstens drei Stunden soll der Prüfling drei praktische Aufgaben bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er

  1. Kundenwünsche beachten,
  2. Arbeitsschritte planen,
  3. Anlagen, Geräte und Maschinen nutzen,
  4. Ergebnisse kontrollieren,
  5. Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit berücksichtigen

kann.

Die Anforderungen sollen an folgenden praktischen Aufgaben nachgewiesen werden:

  1. Durchführen eines Verkaufsgespräches unter Berücksichtigung produktbezogener Warenkunde
  2. Herstellen eines Produktes und eines Werbemittels und
  3. Herrichten und Präsentieren von Waren

In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten, die sich auf die praktischen Aufgaben beziehen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Produktarten unterscheiden, Zusammensetzung und Herstellungsverfahren von Produkten erläutern, Preise ermitteln und Produkte auszeichnen sowie lebensmittelrechtliche Vorschriften und Maßnahmen der Qualitätssicherung berücksichtigen kann.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Im praktischen Teil der Prüfungsoll der Prüfling in insgesamt höchstens acht Stunden vier praktische Aufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er

  1. Kunden beraten, Waren verkaufen und transportfähig verpacken sowie Rechnungen erstellen,
  2. Bestellungen aufnehmen und unter Beachtung besonderer Kundenwünsche bearbeiten,
  3. Werbemittel herstellen sowie Ware dekorieren und präsentieren,
  4. wirtschaftliche, technische, ökologische und lebensmittelrechtliche Vorgaben, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Gesichtspunkte der Hygiene und des Umweltschutzes berücksichtigen

kann.

Zum Nachweis der Anforderungen  kommen im Schwerpunkt Bäckerei insbesondere  in Betracht:

  1. Dekorieren und verkaufsförderndes Präsentieren von Backwaren unter Einsatz eines selbst hergestellten Werbemittels
  2. Durchführen eines themenbezogenen Beratungs- und Verkaufsgespräches
  3. Durchführen von Verkaufshandlungen, Schneiden, Zusammenstellen und Verpacken von Waren nach Kundenwünschen und
  4. Herstellen eines anlassbezogenen Büffets unter Verwendung von Backwaren und selbsthergestellten Snacks.

Im schriftlichen Teil der Prüfung soll der Prüfling Aufgaben aus folgenden Prüfungsbereichen bearbeiten:

  1. Umgang mit Waren, Verkauf und Beratung, unter Berücksichtigung des Schwerpunktes
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

In den Prüfungsbereichen 1. und 2. sind insbesondere produktbezogene und kundenbezogene Problemstellungen mit verknüpften planerischen, technologischen, mathematischen und hygienebezogenen Sachverhalten zu analysieren, zu bewerten und Lösungswege darzustellen.

Für den Prüfungsbereich Wirtschaft und Sozialkunde kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:

  • Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.

Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:

  1. Umgang mit Waren, Verkauf und Beratung, unter Berücksichtigung des Schwerpunktes 150 Minuten
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln 90 Minuten
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.

Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:

  1. Umgang mit Waren, Verkauf und Beratung, unter Berücksichtigung des Schwerpunktes 50 Prozent
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln 30 Prozent
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent.

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Die  Prüfung ist bestanden, wenn im praktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In keinem Prüfungsbereich dürfen ungenügende Leistungen erbracht worden sein.

Die Berufsausbildung im Bäckerhandwerk erfolgt nach dem „Dualen System“, welches die praktische und die theoretische Ausbildung räumlich voneinander trennt. Wesentlicher Teil der dualen Berufsausbildung im Handwerk ist neben der praktischen Arbeit im Betrieb und dem theoretischen Berufsschulunterricht, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU), deren Inhalte und Dauer in Zusammenarbeit von den Bundesfachverbänden und dem HPI festgelegt wurden.
Der betriebliche Teil der praktischen Ausbildung kann nur zum Teil am Lernort „Betrieb“ erfolgen. Die Vermittlung wesentlicher Ausbildungsinhalte ist teilweise nur in produktionsunabhängigen Lehrwerkstätten möglich. Aus Kosten- und Kapazitätsgründen verfügen in der Regel jedoch nur Großbetriebe über solche eigenen Lehrwerkstätten. Handwerksbetriebe sind zumeist kleinere oder mittlerer Betriebe, die oft bis an die Grenze ihrer Kapazitätsmöglichkeiten ausbilden, aus Gründen der Betriebsgröße in der Regel jedoch nur zwei bis drei Lehrlingen die Ausbildung ermöglichen können. Für diese Unternehmen ist die Unterhaltung eigener Lehrwerkstätten weder wirtschaftlich sinnvoll noch möglich.
Die Kurse der ÜLU nehmen den ausbildenden Handwerksbetrieben die Vermittlung derjenigen Ausbildungsinhalte ab, die der Vermittlung und Vertiefung in einer produktionsunabhängigen Lehrwerkstatt bedürfen. Die ÜLU stellt damit einen Teil der betriebspraktischen Ausbildung als Ergänzung und Entlastung des Betriebes in seinem Ausbildungsbereich dar. Betriebliche Ausbildung und ÜLU bilden somit eine Einheit. Sie kann und soll nur dort aushelfen, wo der Betrieb selbst nicht in adäquater Weise ausbilden kann. Sie kann und will dem Betrieb seine Verantwortung, die er mit dem Ausbildungsvertrag übernommen hat, nicht abnehmen.

Die ÜLU verfolgt dabei im Wesentlichen 3 Ziele:

  • Vertiefung der beruflichen Grundbildung
  • Ergänzung und Sicherung eines einheitlich hohen Niveaus
  • Anpassung der Berufsqualifikation an die aktuelle technologische Entwicklung

Inhalte der ÜLU im Ausbildungsberuf
Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk – Bäckerei

Alle Unterweisungspläne unter https://hpi-hannover.de/gewerbefoerderung/unterweisungsplaene.php

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