Zusatzrente im Bäckerhandwerk: Ansprüche prüfen!

Zusatzrente im Bäckerhandwerk: Ansprüche prüfen!

Zusatzrente im Bäckerhandwerk: Ansprüche prüfen!

Kategorie:NEWS

08. November 2017

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Neben dem Rentenanspruch gegen die Rentenversicherung können viele Beschäftigte im Bäckerhandwerk weitere finanzielle Unterstützung seitens der Zusatzversorgungskasse (ZVK) erhalten. Die ZVK befindet sich zwar seit 2003 in der Abwicklung, neue Ansprüche können also nicht mehr entstehen, viele Beschäftigte unterstützt sie jedoch nach wie vor mit einer kleinen Zusatzrente, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Anspruchsberechtigt sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Bäckereibetrieben. Auch Familienangehörige gehören zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten, wenn sie in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betriebsinhaber stehen. Als weitere Voraussetzungen müssen Anspruchsberechtigte zehn Jahre in ein und demselben Bäckereibetrieb bis zum 31.01.2003 beschäftigt gewesen sein und ihr 35. Lebensjahres entweder bei Ausscheiden aus diesem Betrieb oder bei Beschäftigung über den 31.01.2003 hinaus spätestens am 31.01.2003 vollendet haben. Sollte das Ausscheiden aus diesem Betrieb bereits vor dem 21.12.1974 erfolgt sein, entfällt ein Anspruch. Zuletzt muss der Anspruchsteller Rentner sein, also wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeitsrente) oder Altersrente (Altersruhegeld) Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung haben.

Weitere Informationen erteilt die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG, Bondorfer Str. 23, 53604 Bad Honnef, Telefon 02224/7704-0, E-Mail: zvk@baeckerhandwerk.de.

Im Internet: https://www.baeckerhandwerk.de/baeckerhandwerk/ueber-uns/zusatzversorgung/

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