Gleiches Recht für alle! Arbeitsrecht im Minijob
Kategorie:NEWS
07. August 2017
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber? Haben Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub? Und was passiert im Krankheitsfall? Minijobber haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit. Die neu aufgelegte Broschüre (s. www.minijob-zentrale.de) gibt einen Überblick zu den wichtigsten Themen rund um das Arbeitsrecht, u.a. über die Themen:
- Gleichbehandlung
- Niederschrift der vereinbarten Arbeitsbedingungen
- Mindestlohn
- Erholungsurlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Sonderzahlungen/Gratifikationen
Kündigungsschutz und Kündigungsfristen