Neuer Mindestlohn ab 2017

Neuer Mindestlohn ab 2017

Neuer Mindestlohn ab 2017

Kategorie:NEWS

05. Juli 2016

image_print

Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen spürbar höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest.

Die Kommission orientierte sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Die Abschlüsse, die in den eineinhalb Jahren seit Anfang 2015 wirksam wurden, machen ein Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro gestiegen wäre. Das Gremium hatte aber auch eigenen Entscheidungsspielraum.

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.

ZURÜCK