Leitsätze

Leitsätze Brot und Kleingebäck

Für das Herstellen und Anbieten von Broten und Kleingebäck gelten hierzulande die Leitsätze für Brot und Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs. Hier finden sich unter anderem die Definitionen für Brot und Kleingebäck und die Hauptzutaten sowie die Qualitätsanforderungen für Produkte, die unter bestimmten Verkehrsbezeichnungen verkauft werden.

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 41. Plenarsitzung am 20. November 2020 die Neufassung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck beschlossen. Diese wurden am 06.05.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind damit rechtskräftig.

Die wichtigsten Änderungen

  1. Neuregelung der „Bäckerprozente“
  2. Neuordnung der Getreidesystematik
  3. Mehr Mitverwendung von Brot möglich
  4. Aufnahme von Beschaffenheitsmerkmalen
  5. Werbung mit Zutaten oder Herstellungsverfahren
  6. Definition von „traditionelle Rezeptur“ und „traditionelle Herstellung“
  7. Neue Möglichkeiten der Brotbezeichnung
  8. Erweiterung des Begriffs Holzofenbrot
  9. Aufnahme neuer Brotsorten

Innungsbäcker wissen mehr ⇒
und erfahren hier mehr Einzelheiten zu den wichtigsten Änderungen!

Leitsätze Feine Backwaren

Die Leitsätze für Feine Backwaren wurden überarbeitet und Mitte Februar 2025 veröffentlicht.

Und worin unterscheiden sich Kleingebäck und feine Backwaren? Es ist nicht, wie man denken könnte, die Größe, sondern der Anteil an Fett und/oder Zuckerarten. Während dieser im ersten Fall 10 Teile auf 
90 Teile Getreide nicht überschreitet, liegt er im zweiten Fall darüber. Auch der Begriff Dauerbackwaren wird im Deutschen Lebensmittelbuch beschrieben. Bei diesen dauert nicht etwa die Zubereitung besonders lange, sondern ihre Genießbarkeit erstreckt sich bei sachgemäßer Handhabung über einen langen Zeitraum.

Was wäre eine Torte ohne ihre Füllung? Die Füllungen reichen von Frucht-, Nuss-, Mandel- und Marzipanfüllungen über Milchkrems bis hin zur Canache, bei der es sich um eine Sahnekrem aus zwei Teilen dunkler Schokoladenüberzugmasse und einem Teil Schlagsahne handelt. Ebenso werden Mindestwerte für den Gehalt an Zutaten wie Butter, Milch, Sahne, Quark, Schokolade, Eiern, Mandeln, Honig und Vanille beschrieben, die aus Genuss erst einen Hochgenuss machen. Herkunftsbezeichnungen sind bei diesen Produkten durchaus ernst zu nehmen, besonders wenn sie im Zusammenhang mit den Prädikaten „Original“ oder „Echt“ fallen. Dies gilt z. B. für Dresdner Christstollen oder Nürnberger Lebkuchen. Was nicht nur das Krümelmonster interessieren dürfte: Ein weiteres Thema dieser Leitsätze sind Kekse.

Die jetzt 28 Seiten umfassende Leitlinie finden Sie nachfolgend.

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