Ausbildungsvergütung
Ausbildungsvergütung
Neuabschluss zum 01.03.2025
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks haben sich auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrages für die Auszubildenden im Bäckerhandwerk zum 01.03.2025 verständigt.
Für den Tarifvertrag wurde die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) beantragt.
Der neue Tarifvertrag im Bäckerhandwerk sieht eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Schritten vor:
Ab 1. März 2025
bekommen Auszubildende
- im 1. Ausbildungsjahr 1.020 Euro brutto
- im 2. Ausbildungsjahr 1.090 Euro brutto
- im 3. Ausbildungsjahr 1.230 Euro brutto
Ab 1. März 2026
steigen die Vergütungen erneut einheitlich um weitere 50 Euro auf dann
- im 1. Ausbildungsjahr 1.070 Euro brutto
- im 2. Ausbildungsjahr 1.140 Euro brutto
- im 3. Ausbildungsjahr 1.280 Euro brutto
Mobilitätszuschuss:
Zusätzlich hat jeder Auszubildende das Wahlrecht, die Vergütung in Höhe der Kosten des monatlichen ÖPNV-Tickets umzuwandeln. Der bisherige zusätzlich zur Ausbildungsvergütung vereinbarte Fahrtkostenzuschuss entfällt damit.
Den neuen Tarifvertrag ab 01.03.2025 finden Sie rechtsstehend.
Tarifvertrag Ausbildungsvergütungen
⇒ Vereinbarung über Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk 2025
FAQ´s zu den wesentlichen Regelungen
Im Internet: Der Tarifvertrag – Bäckerhandwerk