Ausbildungsvergütung
Ausbildungsvergütung
Neuabschluss zum 01.08.2023
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für Azubis des Bäckerhandwerks geeinigt. Die Fakten hierzu finden Sie nachfolgend:
1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.
2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:
Vom 01.08.2023 bis 31.12.2024:
- Ausbildungsjahr 860 € brutto
- Ausbildungsjahr 945 € brutto
- Ausbildungsjahr 1085 € brutto
Hinzu kommen monatlich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP)
Vom 01.01.2025 bis 28.02.2025:
- Ausbildungsjahr 930 Euro,
- Ausbildungsjahr 1015 Euro,
- Ausbildungsjahr 1155 Euro.
3. Fahrkostenzuschuss ab 01.09.2023 für ÖPNV-Ticket
Die Auszubildenden erhalten ab 01.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein 29-Euro-Ticket bereitgestellt bzw. in den Bundesländern, in denen noch kein 29-Euro-Ticket angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV.
Der Tarifvertrag wurde allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit rückwirkend für alle Auszubildende des Bäckerhandwerks ab 01.08.2023. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde am 19. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Den neuen Tarifvertrag ab 01.08.2023 finden Sie rechtsstehend.
Tarifvertrag Ausbildungsvergütungen
⇒ Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk, gülti ab 01.08.2023
FAQ´s zu den wesentlichen Regelungen
⇒ des Tarifvertrages, zur Inflationsausgleichsprämie und zum Mobilitätszuschuss