Auszubildende erhalten mehr Geld
Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende im Bäckerhandwerk wurden neu verhandelt und steigen in zwei Schritten. Zunächst zum neuen Ausbildungsjahr ab 1. September 2018 und dann noch einmal zum Start in das darauffolgende Lehrjahr, zum 01.09.2019. Der Tarif gilt für alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk in Deutschland, sowie (für unserer Verbandsgebiet) für das Konditorenhandwerk in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Verhandlungspartner werden beantragen, dass der Tarifvertrag rückwirkend zum 1. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt wird. Die vereinbarten Ausbildungsvergütungen gelten dann auch für jene Arbeitgeber und Auszubildenden im Bäckerhandwerk, die keine Mitgliedschaft beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. oder der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben.
Die neuen Ausbildungsvergütungen
Ab 1. September 2018:
Im 1. Ausbildungsjahr 565 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 670 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 800 Euro monatlich brutto.
Ab 1. September 2019:
im 1. Ausbildungsjahr 615 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 700 Euro monatlich brutto,
1im 3. Ausbildungsjahr 820 Euro monatlich brutto.
Die ab 01.09.219 sowie die bis zum 31.08.2018 weiterhin geltende Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen stehen ⇒ hier zum Download bereit.