Widerspruch Veranlagung Gefahrtarif 2008
Die Berufsgenossenschaft BGN verschickt derzeit Schreiben an Mitgliedsbetriebe, mit der Bitte um Entscheidung, ob diese ihren Widerspruch gegen die Veranlagung zu den Gefahrklassen nach dem Gefahrtarif 2008 bzw. in der Folge (auch) nach dem Gefahrtarif 2014 zurücknehmen oder aber mit neuen Argumenten begründen. Hierzu teilen wir mit, dass ja bekanntlich das über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerk geführte Musterverfahren zu Gunsten der BGN beendet wurde; der Gefahrtarif 2008 ist insofern als rechtskonform anzusehen.
Den betroffenen Mitgliedsbetrieben empfehlen wir daher, ihren Widerspruch zurückzunehmen – sofern dieser ausschließlich gegen die Veranlagung zu den Gefahrklassen nach dem Gefahrtarif 2008 gerichtet war und keine anderen Gründe hatte.