Weitere Senkung Insolvenzgeldumlage
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018 – InsoGeldFestV 2018) für das Kalenderjahr 2018 eine Senkung der Insolvenzgeldumlage angeregt. Die Umlage soll danach um 0,03 Prozent auf 0,06 Prozent sinken.
Die Insolvenzgeldumlage leistet der Arbeitgeber zur Absicherung seiner Arbeitnehmer im Insolvenzfall. Sofern der Fall der Insolvenz eintritt, erhalten die Arbeitnehmer anstelle des Arbeitsentgelts Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.