MEHRWEG – ANGEBOTSPFLICHT Deutsche Umwelthilfe kündigt Überprüfung an
Die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Mehrweg-Angebotspflicht für verzehrfertige Speisen und Getränke in Bechern und Boxen wird nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Müllproblem in deutschen Städten nicht lösen. Für einen wirklichen Wandel braucht es eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr. Nur so erhalten Kundinnen und Kunden einen echten Impuls, Mehrweg gegenüber Einweg vorzuziehen.
Die DUH kündigt an, die gesetzlichen Pflichten großer Unternehmen zum Mehrwegangebot sowie zur Verbraucherinformation zu überprüfen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorzugehen. Quelle: DUH Presseerklärung vom 06.12.2022