Lockdown trifft das Bäckerhandwerk in Schleswig-Holstein

Ausfallentschädigung des Bundes darf nicht an den Betrieben vorbei gehen, Land Schleswig-Holstein muss unterstützen

Landesinnungsmeisterin Maren Andresen

Rellingen, 06.11.2020 / Der erneute Corona-Lockdown trifft das Bäckerhandwerk in Schleswig-Holstein stark. Bereits vor einigen Monaten waren die Bäcker durch den Wegfall ihres Cafebetriebs und der Zulieferung an Hotels etc. getroffen worden. „Die Umsatzeinbußen betrugen bei den Handwerksbetrieben im Land bis zu 80 Prozent. Im Durchschnitt lagen die Umsatzeinbußen bei 30 Prozent. Nach einem kurzen Zeitraum, in dem die Geschäfte „nur noch“ von Abstandsregeln in den Cafes umsatzmindernd betroffen waren, trifft der Lockdown die Bäcker nun wieder mit voller Härte“, erläutert Maren Andresen, Landesinnungsmeisterin und Geschäftsführerin der Bäckerei Andresen mit 240 Mitarbeitern aus Neumünster.

In den vergangenen Monaten ist bei den Betrieben massiv in Hygienekonzepte und Abstandsregelungen investiert worden, sodass von der Bäckergastronomie kaum eine Infektionsgefahr ausgegangen ist und auch weiterhin nicht ausgehen werden würde. „Rücklagen zum Auffangen der Umsatzeinbußen für den neuen Lockdown werden bei den Handwerksbäckern aber mittlerweile aufgebraucht sein, so dass es für viele Bäcker nun um das nackte Überleben geht“, so Andresen.

„Eine Besonderheit, die das Bäckerhandwerk im Vergleich zu anderen Gewerken auszeichnet, ist, dass es sich um ein sehr personalintensives Handwerk handelt. Der Handwerksbäcker in Schleswig-Holstein beschäftigt im Durchschnitt 47 Mitarbeiter. Dies ist ein Mehrfaches von anderen typischen Handwerksbetrieben wie z.B. Tischlern oder Bauhandwerkern. Umsatzeinbußen bedrohen damit sehr schnell den Mitarbeiterstand“, erläutert Verbandsgeschäftsführer Jan Loleit.

Vor diesem Hintergrund appelliert der Landesinnungsverband, dass bei der Ausgestaltung der Wirtschaftshilfe des Bundes auch die Besonderheiten des Bäckerhandwerks berücksichtigt werden. Dazu gehört, dass bei den Bäckern nur wichtige Teilbereiche des Umsatzes wegfallen, es also nicht um eine Komplettschließung des Betriebs geht und die Betriebsgröße recht groß ist. „Aus der Erfahrung des ersten Lockdowns müssen wir feststellen, dass viele Handwerksbäckereien einfach durch das Hilfsraster gefallen sind, da die Förderrichtlinien die Besonderheiten des Gewerkes nicht berücksichtigt hatten“, kritisiert der Verbandsgeschäftsführer Loleit.

In Nachbarländern wie Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits erkannt, dass eine Bundesförderung durch Landeshilfen für Gastronomiebetriebe ergänzt werden müssen. Weitere finanzielle Mittel aus ihren Landeskassen sind dort bereits angekündigt. Eine Forderung, die der Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks Schleswig-Holstein an die Landesregierung Schleswig-Holstein richtet, verbunden mit der Hoffnung, dass schnellstmöglich eine Klarstellung zu den Nothilfe-Regelungen des Bundes erfolgt. „Der Lockdown ist vollzogen, konkrete Informationen, inwieweit die Bundeshilfe für Bäckereien greift, liegen aber nicht vor“, so Andresen.

Kontakt:

Vorsitzende: Landesinnungsmeisterin Maren Andresen
Mobil: 0160-7749679
Maren.andresen@baecker-andresen.de

Geschäftsführer: Dipl. Volksw. Jan Loleit
Mobil: 0171-8335451
jloleit@bkv-nord.de