EAA: ein Beratungsangebot des Integrationsamtes Schleswig-Holstein

Die EAA (einheitliche Ansprechpartner für Arbeitgeber) sind im gesetzlichen Auftrag in der Zuständigkeit der Integrationsämter tätig und stellen trägerunabhängige Beratungsstellen dar, die Arbeitgebende kostenlos (auch vor Ort) bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen (unabhängig von Branche und Betriebsgröße).

Die EAA haben nach § 185 a SGB IX folgende Aufgaben:

  1. Arbeitgebende anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  2. Arbeitgebende als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  3. Arbeitgebende bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Die in Schleswig-Holstein für das Integrationsamt S.-H. tätigen EAA finden Sie hier: schleswig-holstein.de – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber