BEM: Wer braucht das?
Jedem Beschäftigten, der innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM)“ angeboten werden. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen ist das Verfahren kaum bekannt oder erscheint auf den ersten Blick kompliziert – ist es aber nicht.
Das Verfahren ist denkbar einfach, denn der Gesetzgeber hat dazu keine konkreten Vorgaben gemacht. Der Flyer „Was tun, wenn Mitarbeiter länger erkrankt sind?“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe erklärt die Vorgehensweise in drei einfachen Schritten die zu einem erfolgreichen betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement führen.
Zum Download: BEM_Flyer_Was tun_wenn Mitarbeiter laenger erkrankt sind