Achtung! Fax von der Datenschutzauskunftszentrale
Die „Datenschutzauskunft-Zentrale (kurz DAZ)“ verschickt aktuell Faxe mit der Aufforderung, ein beigefügtes Formular auszufüllen und zurück zu faxen.
Vorsicht: Das Fax sieht amtlich aus, ist es aber nicht. Die denkbare Schlussfolgerung, man komme nur durch Ausfüllen und Zurückfaxen seiner gesetzlichen Datenschutz-Pflicht nach, ist falsch. Das Kleingedruckte zeigt es: Es handelt sich um ein Angebot über ein Veröffentlichungs-Abonnement, welches (für 3 Jahre) 498,00 € jährlich kostet.
Die Masche trifft vor allem jene, die sich ein Stück Sicherheit kaufen wollen, weil sie sich bei der Umsetzung der DSG-VO unsicher fühlen. Dies ist nicht der Fall.
Bäckereien, die unterschreiben, sind Gewerbetreibende, keine Verbraucher, sodass keine Widerrufsfristen zum tragen kommen. Ein unterschriebenes und weggefaxtes Formular ist daher formal eine Annahme des Angebots. Wer es getan hat, sollte eine Rechnung erst einmal nicht zahlen und nötigenfalls seinen Rechtsbeistand zu Rate ziehen. Ob dies eingeklagt wird, bleibt nämlich fraglich.