Absenkung der Insolvenzgeldumlage 2017
Der Bundesrat hat am 23. September der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenz-geldumlagesatzverordnung 2017 – InsoGeldFestV 2017) zugestimmt. Damit ist die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 beschlossen. Der Insolvenzgeldumlagesatz wird im Jahr 2017 von aktuell 0,12 % auf 0,09 % gesenkt.